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Soziologische Seiten
von Volker Kempf

Günter Rohrmoser (29.11.1927-15.09.2008)

-> Ein Nachruf auf Günter Rohrmoser erscheint in der Zeitschrift “Gegengift” in der Ausgabe vom 1. Okt. 2008 und seit Dez. 2008 online ein “Ad memoriam” unter: (www.herbert-gruhl.de/html/rohrmoser.html)<-

Gegen den Strom

Zu: Philipp Jenninger/Rolf W. Peter/Harald Seubert (Hrsg.): Tamen! Gegen den Strom. Günter Rohrmoser zum 80. Geburtstag. Stuttgart-Hohenheim: Dr. Neinhaus Verlag, 2007, 640 Seiten, 38 Euro

Philosophieren setzt voraus, gegen das übliche Meinen denken zu können. Wer im öffentlichen Raum philosophiert – genauer: die Zeit in Gedanken zu fassen versucht –, wird damit den Zeitgeist gegen sich aufbringen. Was aber ist Zeitgeist? Der Zeitgeist ist der Geist der herrschenden Klasse. Das sagt zumindest Karl Marx. Wenn man das unorthodox versteht, ist das sicher richtig. Zeitgemäßer wäre es aber zu sagen, der Zeitgeist ist der Geist des herrschenden Mobs, der eigentlich geistlos und affektiert ist. Wer da nicht gegen den Strom schwimmt, kann nur selbst geistlos werden oder in die innere Emigration gehen. Nun, Günter Rohrmoser betreibt Philosophie im öffentlichen Raum, hat sich der veröffentlichten Meinung nicht angepaßt und die Zeit mit klaren Worten in eigene Gedanken gefaßt.

Aber auch für Rohrmoser gilt, daß niemand allein weise sein will und versammelte viele großartige Persönlichkeiten um sich. Davon legt die Festschrift „Tamen! Gegen den Strom. Günter Rohrmoser zum 80. Geburtstag“ beredt Zeugnis ab. Nicht nur, daß der junge Philosophieprofessor Harald Seubert – auf 50 Seiten – eine Gesamtdarstellung des facettenreichen Denkens von Rohrmoser vorlegt, die jedem Leser einer der Schriften des Jubilars eine unerläßliche Orientierungshilfe sein wird. Die umfangreiche Festschrift macht zudem deutlich, daß Rohrmoser ein geistiges Zentrum konservativen Denkens der Gegenwart ist, aus dem Kirchenvertreter ebenso schöpfen können wie Politiker. Das gilt namentlich für Kardinal Meisner ebenso wie für Bischof Walter Mixa einerseits und den Mitherausgeber Philipp Jenninger und Hans Filbinger andererseits. Letzterer hat seinen Beitrag wenige Tage vor seinem Tod abgeliefert. Die wohl letzten in eine Abhandlung gefaßten Worte Filbingers gelten dem Widerstand gegen den Zeitgeist, wie er im „Kampf gegen Rechts“ als „political correctness“ daherkommt. Filbinger kann dabei auf viele Jahrzehnte aktiv mitgestaltete Zeitgeschichte zurückblicken und so den Wandel sichtbar machen, der sich seit den 1970er Jahren vollzog. Was Filbinger seiner Partei ins Stammbuch schreibt, könnte ebenso von Rohrmoser formuliert sein: „Die CDU/CSU als Vertreterin des Bürgertums war nicht imstande und mittlerweile sogar nicht einmal mehr gewillt, auf diese Herausforderung, die uns die Achtundsechziger Bewegung beschert hat, eine angemessene Antwort zu formulieren. Und warum hat sie das nicht getan? Weil sich die Union nicht an ihrer Basis, sondern an den linksliberalen Medien orientiert hat und daher den Weg der Grünen und der Sozialdemokratie geht.“ Filbinger ist sich sicher, daß Rohrmoser heute als bestätigt angesehen werden muß, wenn er gegen die „Irrtümer des Zeitgeistes“ immer wieder die „Werte unserer zweitausendjährigen Kultur und Geschichte“ ins Feld führt. Das Scheitern der großen Ideologien im 20. Jahrhundert ist evident und das orientierungslose „Anything goes“ nur eine Parole, die nicht weiterhilft.

In diesem Zusammenhang ist auch der umfangreiche Beitrag des Rechtsgelehrten Martin Kriele aufschlußreich, der darlegt, wie mit der Rechtsprechung das Spannungsverhältnis von „Ehrenschutz und Meinungsfreiheit“ zu letzterem hin so gut wie aufgelöst wurde. Falsche Tatsachenbehauptungen dürfen verbreitet werden, wenn sie nur mit Wertungen vermengt sind. Das löste einen circulus vitiosus aus: „je hemmungsloser die Angriffe auf die persönliche Ehre geführt werden dürfen, desto mächtiger werden diejenigen, die über die Instrumente des Rufmords verfügen.“ Gemeint sind hier als Instrumente die Medien, die besonders viel Narrenfreiheit genießen. Die Folge ist, daß wer sich am öffentlichen Leben beteiligt, verfügt de facto über keinerlei Rechtsschutz gegen Diffamierungskampagnen des Mob. Der Herrschaft der „political correctness“ wird so Vorschub geleistet und damit einem intellektuellen und moralischen Qualitätsverlust der Demokratie. Eine Korrektur zugunsten des Ehrenschutzes ist für Kriele daher in der Rechtsprechung dringend geboten.

Man könnte die einzelnen Beiträge – 58 an der Zahl! – weiter durchgehen und würde immer wieder auf bemerkenswerte Ausführungen stoßen, die sich wohltuend vom Zeitgeist abheben. Was die Beiträger verbindet, ist die Überzeugung, daß es ein Recht auf Irrtum geben muß. Denn nur mit einem solchen eingeräumten Recht – das Kernstück der Ritter-Schule, aus der Rohrmoser stammt –, läßt es sich unbefangen denken. Oder wie Schiller es einmal formulierte: Der Mensch ist nur dort Mensch, wo er spielt. Wer in diesem Sinne in Deutschland manchmal den Eindruck hat, von Spielverderbern umgegeben zu sein, also von geistiger Kleinkariertheit, wird sich darüber freuen, was hier des weiteren Meinhard Miegel, Ernst Nolte, Christa Meves, Ulrich Schacht, Manfred Rommel, Caspar von Schrenck-Notzing, Hermann Lübbe, Robert Spaemann, Iring Fetscher, Klaus von Dohnanyi, Kurt Biedenkopf, Michael Wolfssohn und andere mehr zu Papier gebracht haben. Die Festschrift ist geeignet, auf eine einsame Insel mitgenommen zu werden, um zu den Zeitgeistmarotten von heute Abstand zu gewinnen und später geistig erholt zurückzukehren. Denn, wenn es stimmt, was Arthur Schophenhauer sagt, daß schlechte Lektüre den Geist verdirbt, so tut ihm umgekehrt gute Lektüre gut.

(Volker Kempf, im Frühsommer 2008)

  

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