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Ein Lichtblick
Prof. Dr. Murswiek äußert sich am 10. Juli 2009 in einem JF-Interview zu dem epochalen Urteil, das das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anläßlich der umstrittenen Zulässigkeit des EU-Vertrags von Lissabon gefällt hat und für die Entwicklung der europäischen Integration auf viele Jahre, vielleicht sogar auf Jahrzehnte die rechtlichen Maßstäbe setzen wird.
“Es waren mehrere Klagen in Sachen Lissabon anhängig. Warum steht nur Ihre [mit Peter Gauweiler geführte] im Mittelpunkt des medialen Interesses?
Murswiek: Zum einen, weil unsere Klage eine gewisse Leitfunktion hatte, ganz offensichtlich haben sich andere Klagen an unserer Vorgabe orientiert. Zum anderen, weil unsere die konzeptionell gründlichste war und die meisten Kritikpunkte ansprach. Nehmen Sie zum Vergleich die Klage der Linkspartei, bei der es etwa um soziale Fragen oder das allgemeine Demokratiedefizit in der EU ging, für die aber die Frage des Souveränitätsverlusts überhaupt keine Rolle gespielt hat – also genau die Frage, die jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so spektakulär und weitreichend macht.
Das Urteil wurde sehr unterschiedlich interpretiert. Während etwa das Online-Portal der JF titelte: „Karlsruhe stoppt Lissabon“, stellte die „taz“ des Gegenteil fest: „EU-Vertrag mit Grundgesetz vereinbar“. Wie verhält es sich tatsächlich?
Murswiek: Der EU-Vertrag ist laut Urteil zwar mit dem Grundgesetz vereinbar – aber nur mit dem Inhalt, der sich aus der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Die taz liegt völlig falsch. Das Gericht hat mit seiner restriktiven, die Souveränität der Mitgliedstaaten schonenden und die demokratische Verantwortlichkeit der nationalen Parlamente sichernden Interpretation den Vertrag an vielen Stellen erst verfassungsmäßig gemacht und damit dem Anliegen der Klage Rechnung getragen.
Wie kommt man dann zu einem Fazit, wie es die „taz“ zieht?
Murswiek: Offenbar hat man ein politisches Interesse, den Richterspruch herunterzuspielen. Aber es sind eben nicht nur Marginalien, die für verfassungswidrig erklärt wurden – der Vertrag wäre in zentralen Punkten verfassungswidrig gewesen, wenn nicht das Gericht entsprechende Interpretationsmöglichkeiten, die der Wortlaut des Vertrages eröffnet, in für Deutschland verbindlicher Weise ausgeschlossen hätte.
Zum Beispiel?
Murswiek: Zum Beispiel enthält der Vertrag die Formulierung, daß das Europäische Parlament „die Bürgerinnen und Bürger der EU“ repräsentiert. Nach dem bisher geltenden Text setzt sich das EU-Parlament aber aus Vertretern der Völker der Mitgliedstaaten zusammen. Bisher sind die Völker der Mitgliedstaaten die Subjekte, von denen allein die demokratische Legitimation der EU ausgeht. Die neue Formulierung hätte also klammheimlich die Legitimitätssubjekte ausgetauscht und die europäische Demokratie auf ein europäisches „Unionsvolk“ gestützt. Das wäre ein fundamentaler Paradigmenwechsel gewesen – zu Lasten der nationalen Selbstbestimmung der europäischen Völker. Das Gericht sagt, daß dieser Austausch des Subjekts verfassungswidrig wäre; es müsse dabei bleiben, daß allein die Völker der Mitgliedstaaten die demokratischen Subjekte sind.
Die Schicksalsfrage der europäischen Völker zum Lissabon-Vertrag lautet allerdings: Ist damit der Superstaat „Vereinigte Staaten von Europa“ vom Tisch?
Murswiek: Ja, mit diesem Urteil ist klar, daß unser Grundgesetz einen europäischen Bundesstaat nicht zuläßt. Wer das dennoch will, der müßte – per Artikel 146: „Dieses Grundgesetz ... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ – eine verfassunggebende Entscheidung des Volkes herbeiführen, die diesen Weg eröffnet. Mit dem Grundgesetz aber ist das nicht zu machen. Denn – und das ist mit dieser Entscheidung erstmals höchstrichterlich ausgesprochen – zu den von der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ unserer Verfassung geschützten „unabänderlichen Verfassungsgütern“ des Grundgesetzes gehört auch die souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.”
(Zum vollständigen Interview, unter: http://www.jf-archiv.de/online%2Darchiv/file.asp?Folder=09&File=200929071021.htm&STR1=peter%20gauweiler&STR2=&STR3=&STR4=)
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